- Einheitsversicherung
- verbundene Transport- und Sachversicherung mit durchgehendem Versicherungsschutz gegen eine Vielzahl von Gefahren (Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser u.a.) für versicherte Waren während der Transporte (Bezüge, Versendungen, Zwischentransporte je nach Vereinbarung), der Lagerung im eigenen Betrieb, bei Heimarbeitern, Lohnveredlern, Ausrüstern etc. Zweck ist die erleichterte Versicherung von Waren in einzelnen Wirtschaftszweigen, in denen eine dezentralisierte Bearbeitung der Waren erfolgt, wodurch sich kurzfristige Bearbeitungsvorgänge und Lagerungen außerhalb der eigenen Betriebsstätten und somit eine Vielzahl von Transporten ergeben.- Vorkommen: Textilwaren und Teppiche einschließlich Textilveredelung, Lederbekleidung, Tabakwarenfabrikation, Rauchwaren, Wäschereien.- Bedingungswerk: Grundsätzlich Allgemeine Bedingungen für die E. (EVB), bei Rauchwaren-E. und bei Wäschereien-E. für Kundenware separate Bedingungen; Ergänzung durch Klauseln möglich.
Lexikon der Economics. 2013.